Baumfällen Fällverbot: Was bedeutet das eigentlich?
Das Baumfällen Fällverbot ist eine gesetzliche Regelung, die den Schutz von Bäumen und Tieren in Berlin und ganz Deutschland sicherstellen soll. Viele Menschen wissen nicht, wann und warum das Fällen von Bäumen verboten ist. Hier findest du eine leicht verständliche Erklärung, worauf du achten musst und wie du dich für den Schutz von Bäumen engagieren kannst.
Das Wichtigste zum Baumfällen Fällverbot auf einen Blick
- Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen grundsätzlich verboten.
- In Berlin brauchst du immer eine Genehmigung vom Bezirksamt, bevor ein Baum gefällt oder stark zurückgeschnitten wird.
- Auch mit Genehmigung darf ein Baum nicht gefällt werden, wenn darin Nester, brütende Vögel oder andere geschützte Tiere sind.
Warum gibt es das Baumfällen Fällverbot?
Das Fällverbot schützt Vögel und andere Tiere, die in Bäumen leben oder dort ihre Jungen großziehen. Besonders in der Zeit von März bis September brüten viele Vögel. Damit sie ungestört bleiben, dürfen Bäume in dieser Zeit nicht gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden.
Die wichtigsten Gesetze zum Baumfällen Fällverbot
§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
- Verboten ist das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldesvom 1. März bis 30. September.
- Das gilt überall: an Straßen, in Parks, im Garten oder auf dem Feld.
§ 44 Abs. 1 BNatSchG – Schutz von Tieren
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html
- Es ist ganzjährig verboten, Nester oder Lebensräume geschützter Tiere zu zerstören – auch mit Genehmigung.
- Das betrifft zum Beispiel alle europäischen Vogelarten.
Mehr Informationen findest du auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
Besondere Regeln für Berlin
- In Berlin brauchst du immer eine Genehmigung vom Bezirksamt (Untere Naturschutzbehörde), egal zu welcher Jahreszeit.
- Die Berliner Baumschutzverordnung schützt besonders große Bäume (z. B. Laubbäume ab 80 cm Stammumfang).
Weitere Infos gibt es bei der Berliner Senatsverwaltung.
Was ist erlaubt?
- Kleine Pflegeschnitte sind erlaubt, wenn dabei keine Nester oder Lebensräume geschützter Tiere zerstört werden.
- Tote Äste entfernen ist meistens kein Problem, solange keine Tiere gestört werden.
- Ausnahmegenehmigung: Nur wenn ein Baum morsch oder gefährlich ist, kann eine Genehmigung beantragt werden.
Was kannst du als Bürger tun, um Bäume zu schützen?
1. Nachfragen und informieren
- Frag beim Bezirksamt nach, ob eine Fällgenehmigung beantragt oder erteilt wurde.
2. Artenschutz prüfen
- Schau nach, ob es Nester, brütende Vögel oder andere Tiere im Baum gibt.
- Mach Fotos oder Videos als Beweis.
3. Hinweise an die Behörde geben
- Schreib eine E-Mail oder einen Brief an das Bezirksamt, wenn du Tiere entdeckst.
- Erwähne dabei den § 44 Abs. 1 BNatSchG.
4. Akteneinsicht beantragen
- Du kannst Akteneinsicht verlangen, um zu sehen, ob und warum eine Genehmigung erteilt wurde.
5. Öffentlichkeit herstellen
- Informiere Nachbarn, Naturschutzverbände oder Medien, wenn du eine ungerechtfertigte Fällung vermutest.
Die wichtigsten Paragraphen im Überblick
- § 39 Abs. 5 BNatSchG Fäll- und Schnittverbot vom 1. März bis 30. September https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
- § 44 Abs. 1 BNatSchG Ganzjähriges Verbot, Nester und Lebensräume geschützter Arten zu zerstören oder zu entfernen https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html
Mustertext für einen Einspruch gegen das Baumfällen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe erfahren, dass der Baum an [Adresse/Ort] gefällt werden soll.
Nach § 39 Abs. 5 und § 44 Abs. 1 BNatSchG ist das Fällen oder starke Zurückschneiden von Bäumen während der Brutzeit oder bei Vorhandensein von Nistplätzen geschützter Arten verboten.
Ich bitte um Auskunft, ob eine Genehmigung erteilt wurde, und beantrage Akteneinsicht.
Außerdem weise ich darauf hin, dass sich im Baum Nester/brütende Vögel befinden könnten.Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Häufige Fragen zum Baumfällen Fällverbot
Wann ist das Baumfällen verboten?
- Vom 1. März bis 30. September gilt das Fällverbot.
- Ganzjährig, wenn sich Nester oder geschützte Tiere im Baum befinden.
Welche Strafen drohen?
- Wer gegen das Fällverbot verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Welche Bäume sind besonders geschützt?
- – In Berlin: Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang.