Solidarität gegen Eigenbedarfskündigung – Prozessbegleitung am Amtsgericht

09. August 2025 10:47

Der Fall: Eigenbedarfskündigung unter fragwürdigen Umständen

Am 13. August 2025 steht einer langjährigen Mieterin im Amtsgericht Wedding eine entscheidende Verhandlung bevor. Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet, obwohl er selbst offenbar gar nicht dauerhaft in die Wohnung einziehen will. Stattdessen bot er der Betroffenen eine Ersatzwohnung an, die er selbst nur tageweise nutzen würde. Dennoch muss die Mieterin nun um ihre Wohnung kämpfen – eine Situation, die symptomatisch ist für viele Berliner:innen, die angesichts der Wohnraumkrise existenzieller Unsicherheit ausgesetzt sind.

Systematische Verdrängung durch Eigenbedarf

Der Fall zeigt beispielhaft, wie das Instrument der Eigenbedarfskündigung zunehmend zur Verdrängung genutzt wird. Einzelinteressen von Vermieter:innen werden häufig vor Gericht durchgesetzt, während betroffene Mieter:innen ihre soziale Bindung und ihr Zuhause verlieren. Für viele ist das ein massiver Eingriff in ihre Lebensrealität, denn Alternativen auf dem überhitzten Wohnungsmarkt gibt es kaum. Die Kritik an dieser Praxis ist entsprechend groß: Während Gerichte oft die Argumentation der Eigentümer übernehmen, bleibt die soziale Dimension des Wohnens häufig unberücksichtigt.

Die Antwort: Kollektiver Widerstand und solidarische Prozessbegleitung

Um der Vereinzelung entgegenzuwirken, setzen Berliner Initiativen auf gemeinsames Handeln. Verschiedene Nachbarschaftsgruppen und Bündnisse gegen Verdrängung rufen zur solidarischen Prozessbegleitung auf: Sie begleiten die Mieterin zur Gerichtsverhandlung, sind als Unterstützung im Saal präsent und zeigen, dass die Betroffenen nicht allein sind. Diese Form der solidarischen Praxis stärkt nicht nur die Einzelperson, sondern macht auch öffentlich sichtbar, dass es sich um ein gesellschaftliches Problem handelt.

Bedeutung der Prozessbegleitung

  • Die gemeinsame Prozessbegleitung ist mehr als ein Zeichen der Anteilnahme. Sie trägt dazu bei,
  • die Situation der Mieterin öffentlich zu machen,
  • Missstände im Umgang mit Kündigungen wegen Eigenbedarf sichtbar zu machen,
  • juristischen wie gesellschaftlichen Druck auszuüben und
  • Betroffenen konkrete Rückendeckung zu bieten.

Darüber hinaus entstehen durch diese solidarischen Aktionen Netzwerke, in denen Wissen und Erfahrungen weitergegeben werden und neue Formen des politischen Engagements wachsen können.

Aufruf zur Solidarität

Wer die Betroffene unterstützen und sich gegen ungerechtfertigte Eigenbedarfskündigungen engagieren möchte, ist eingeladen, am Mittwoch, den 13. August 2025, ab 11:30 Uhr im Amtsgericht Wedding (Saal 251, Brunnenplatz 1) dabei zu sein. Die Veranstalter bitten darum, mindestens 20 Minuten vor Beginn wegen Einlasskontrolle vor Ort zu sein und ein Ausweisdokument mitzubringen.

Das politische Signal: Recht auf Stadt für alle

Der aktuelle Fall ist kein Einzelfall: Immer mehr Berliner:innen sind durch Eigenbedarfsklagen bedroht. Die Prozessbegleitung macht deutlich, dass es ein Recht auf Wohnen geben muss, das nicht hinter Einzelinteressen von Vermieter:innen zurückstehen darf. Gemeinsam setzen Mieter:innen, Nachbar:innen und Unterstützer:innen ein klares Zeichen gegen Verdrängung und für eine solidarische Stadt.

E3K AGWe 20250813

Weitere Unterstützung und Kontakt

E3K ist Teil der Berliner Mieter:innenbewegung und vernetzt Menschen, die von Verdrängung bedroht sind. Für alle, die gemeinsam die existenzbedrohende Situation von Eigenbedarfskündigungen bewältigen und sich solidarisch vorbereiten möchten, gibt es das monatliche Treffen der Gruppe „Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen“ – immer jeden 1. Samstag im Monat um 14 Uhr im Nachbarschafts- und Familienzentrum, Cuvrystr. 13/14 in Berlin-Kreuzberg.
Ansprechmöglichkeit via E-Mail: e3k@riseup.net

Quellen:
https://www.wem-gehoert-kreuzberg.de/index.php/2-start/11067-mi-13-08-2025-um-11-30-uhr-solidarische-prozessbegleitung-bei-eigenbedarfskuendigungsprozess
https://www.mietenwahnsinn.info/2025/
https://wirbleibenalle.org/

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