Das Umwelt- und Naturschutzamt Pankow hat der Gesobau AG mit Verfügung vom 15.01.2026 mit sofortiger Wirkung alle Eingriffe in die Vegetation im Schlossparkkiez untersagt – damit sind weitere Fällungen und Rodungen vorerst gestoppt.
Was der Bezirk verfügt hat
- Die Verfügung untersagt der Gesobau AG ausdrücklich die Beseitigung von Vegetation auf der betroffenen Fläche.
- Es dürfen derzeit **keine** Bäume gefällt und keine Büsche oder sonstigen Gehölzstrukturen entfernt werden.
- Die Anordnung gilt sofort und schützt damit den aktuellen Bestand an Bäumen und Sträuchern im Quartier.
Hintergrund: Rechtswidrige Ausnahmegenehmigung
- Zuvor hatte das Umwelt- und Naturschutzamt am 08.07.2025 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zugunsten der Gesobau erteilt.
- Diese Ausnahme wurde am 12.01.2026 wieder vollständig zurückgenommen, nachdem das Verwaltungsgericht den Bescheid als rechtswidrig bewertet hatte.
- Nach Einschätzung des Amts betreffen die Rechtsfehler den Kern der artenschutzrechtlichen Prüfung, sodass eine rechtmäßige Entscheidung nur auf Basis einer kompletten Neuermittlung aller relevanten Tatsachen möglich wäre.
Vorrang für Artenschutz
- Das Amt stellt klar, dass das öffentliche Interesse am Schutz der betroffenen Arten und ihrer Lebensstätten im aktuellen Konflikt überwiegt.
- Genau dieses überwiegende Schutzinteresse war ausschlaggebend für die Rücknahme des alten Bescheids und die neue Untersagungsverfügung.
- Solange keine rechtsfehlerfreie, neu begründete Entscheidung vorliegt, dürfen Gehölzstrukturen auf der Fläche nicht angetastet werden.
Bedeutung für Bewohner:innen und Kiez
- Für die Anwohner:innen bedeutet die Verfügung einen wichtigen Etappensieg im Einsatz für Klima-, Baum- und Artenschutz im dicht bebauten Schlossparkkiez.
- Der Stopp weiterer Rodungen verschafft Zeit, um fachlich saubere Lösungen zu entwickeln, die Wohnungen, soziale Belange und den Erhalt wertvoller Stadtnatur zusammendenken.
- Gleichzeitig sendet die Entscheidung ein deutliches Signal an landeseigene Wohnungsunternehmen: Artenschutz ist kein lästiges Hindernis, sondern zwingende Rechtslage, die ernst genommen werden muss.
Ausblick
- Wie es weitergeht, hängt nun von der vollständigen Neuermittlung der artenschutzrechtlich relevanten Tatsachen und einer möglichen neuen Entscheidung des Amts ab.
- Klar ist: Weitere Fällungen oder Rodungen im Gebiet sind ohne rechtssichere, artenschutzkonforme Grundlage nicht zulässig.
- Initiativen und Verbände haben damit eine starke Grundlage, um auch in den kommenden Monaten wachsam zu bleiben und die Einhaltung der Verfügung einzufordern.
Bezirk hat mit Verfügung jegliche Beseitigung von Vegetation untersagt!


