Abriss des SEZ ist rechtswidrig – wichtiger Erfolg für Artenschutz und Demokratie in Berlin

27. Februar 2026 19:44

Abriss des SEZ ist rechtswidrig – Blick auf das Sport- und Erholungszentrum in Berlin

Abriss des SEZ ist rechtswidrig: Baustopp als Signal

Der Abriss des SEZ ist rechtswidrig, weil das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg den von der landeseigenen WBM angezeigten Abriss wegen gravierender Verstöße im Artenschutz untersagt hat. Das Sport- und Erholungszentrum, einst größte Sport-, Spiel- und Freizeitanlage der DDR, sollte ab März 2026 vollständig abgerissen werden, um Platz für ein neues Stadtquartier mit mehr als 500 Wohnungen und einer Schule zu schaffen. Bereits erste Baggerarbeiten waren angelaufen, wurden jedoch nach Intervention von Verbänden und der Bauaufsicht gestoppt.

Die NaturFreunde Berlin und Gemeingut in BürgerInnenhand haben mit einem rund 40-seitigen Antrag auf Untersagung einen Abriss-Stopp des Berliner Sport- und Erholungszentrums (SEZ) durchgesetzt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg kündigte eine behördliche Untersagung des Abrisses an; damit ist der geplante Rückbau des denkmalwürdigen Gebäudeensembles vorerst vom Tisch. Damit wird klargestellt, dass auch landeseigene Unternehmen und Senatsvorhaben die Vorgaben des Umwelt- und Artenschutzrechts einhalten müssen.

Artenschutz: Warum der Abriss des SEZ rechtswidrig ist

Der unmittelbare Grund, warum der Abriss des SEZ rechtswidrig ist, liegt in schwerwiegenden Versäumnissen beim Artenschutz. Ein Gutachten belegt Nester von Haussperling und Hausrotschwanz im Gebäudeinneren, an der Fassade und an Sonnenschutzverkleidungen. Diese Arten unterliegen einem strengen Schutz, der die Zerstörung von Brutplätzen und Lebensstätten ebenso untersagt wie eine erhebliche Störung in der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit.

Die NaturFreunde Berlin warnen, der Abriss würde dazu führen, dass streng und besonders geschützte Arten einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt sind, ihre Brut- und Aufzuchtzeiten gestört und geschützte Lebensstätten zerstört würden. Nach Aussage des Rechtsanwalts der NaturFreunde wären ohne die Untersagung schwerwiegende, teils strafbare Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu erwarten gewesen. Dass der Abriss des SEZ rechtswidrig ist, zeigt exemplarisch, wie wichtig fachlich fundierte Gutachten und verbindliche Prüfverfahren im Naturschutz sind.

Denkmalschutz und historische Bedeutung des SEZ

Über die rein juristische Feststellung hinaus berührt der rechtswidrige Abriss des SEZ tiefere Fragen des Denkmalschutzes und der Erinnerungskultur. Das SEZ gilt in der Fachwelt seit Jahren als schutzwürdiges Denkmal der DDR-Architektur, auch wenn das Landesdenkmalamt Berlin dem Gebäude bislang keinen offiziellen Denkmalstatus zuerkannt hat. Gemeingut in BürgerInnenhand hat bereits in früheren Verfahren im Bereich Denkmalschutz juristisch argumentiert, dass das SEZ die denkmalfachlichen Kriterien vollständig erfüllt und nach Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) durch Verbandsklagen geschützt werden kann.

Carl Waßmuth von Gemeingut betont, der Baustopp verschaffe dem Landesdenkmalamt die Chance, seine bisherige Position zu korrigieren und das SEZ in die Denkmalliste aufzunehmen, bevor ein Gericht diese Einstufung erzwingt. In der aktuellen Debatte wird deutlich, dass es beim rechtswidrigen Abriss des SEZ nicht nur um Beton geht, sondern auch um Respekt vor Ost-Berliner Geschichte und um die Frage, wessen Erinnerungen in der Stadtentwicklung zählen. Die Sichtweise, dass Wohnungsbau jedes andere öffentliche Interesse ausstechen dürfe, wird damit zunehmend infrage gestellt.

Rechtsrahmen: Bauordnung, Umweltrecht und Beteiligung

Der Fall zeigt eklatante Lücken im Zusammenspiel von Bauordnung, Umweltrecht und Beteiligung der Öffentlichkeit. Nach der Berliner Bauordnung genügt für den Abriss eines Nicht-Wohngebäudes in vielen Fällen eine einfache Anzeige; eine ausdrückliche Freigabe durch die Behörde ist nicht vorgesehen. Im Fall SEZ führte genau diese Konstruktion dazu, dass wesentliche artenschutzrechtliche Prüfungen zunächst „durchs Raster fielen“ und erst durch das energische Einschreiten von Umweltverbänden und Jurist:innen nachträglich durchgesetzt werden mussten.

Der Rechtsanwalt der NaturFreunde, Dr. Philipp Schulte, hebt hervor, dass die populistische Stimmungsmache gegen gesetzliche Prüf- und Beteiligungsverfahren in Wahrheit oft nicht zu Beschleunigung, sondern zu zusätzlichem Aufwand und Rechtsverstößen führt. Dass der Abriss des SEZ rechtswidrig ist, macht deutlich, wie wichtig Verbandsklagen, qualifizierte Gutachten und verbindliche Beteiligungsverfahren sind, um ökologische und soziale Interessen gegenüber einseitigen Bauzielen zu verteidigen. Hier liegt ein Lehrstück für die zukünftige Gesetzgebung in Berlin und darüber hinaus.

Soziale Infrastruktur statt Betonpolitik

Die Auseinandersetzung um den rechtswidrigen Abriss des SEZ ist auch ein Konflikt um die Ausrichtung der Stadtentwicklung. Die NaturFreunde Berlin und Gemeingut in BürgerInnenhand kritisieren, dass die Landesregierung versucht habe, unter dem Schlagwort „Wohnungsbau“ unumkehrbare Fakten zu schaffen, ohne soziale Infrastruktur und ökologische Belange angemessen einzubeziehen. Dabei berührt das SEZ-Thema laut einem offenen Brief an die Abgeordneten zahlreiche Politikfelder – von Wohnen, Schule, Jugend und Sport über Gesundheit und Umwelt bis hin zu Kultur und öffentlicher Finanzierung.

In dieser Gemengelage wirkt der rechtswidrige Abriss des SEZ wie ein Symptom einer verengten Stadtplanung, die kurzfristige Bauziele über die langfristigen Bedürfnisse der Stadtgesellschaft stellt. Demgegenüber fordern Verbände ein Moratorium, also einen Stopp weiterer Abriss- und Vorbereitungsmaßnahmen, verbunden mit einer breiten Bürgerbeteiligung zur Zukunft des Standorts. Die Frage ist nicht nur, ob dort Wohnungen entstehen, sondern wie sich Wohnen, Sport, Freizeit, Naturschutz und Erinnerung an die DDR-Geschichte sinnvoll verbinden lassen.

Zivilgesellschaftlicher Widerstand und Aktionen vor Ort

Der juristische Erfolg gegen den rechtswidrigen Abriss des SEZ wurde von einem breiten zivilgesellschaftlichen Engagement begleitet. Initiativen wie „SEZ für alle!“ mobilisieren für Demonstrationen und symbolische Aktionen, um das Gebäude im öffentlichen Bewusstsein zu halten. Für Samstag ist eine Menschenkette um das SEZ angekündigt, um ein sichtbares Zeichen gegen den Abriss und für den Erhalt zu setzen. Zusätzlich ist eine Demonstration vor dem Berliner Abgeordnetenhaus geplant, zeitlich abgestimmt auf eine wichtige Anhörung zum SEZ.

NaturFreunde Berlin und Gemeingut treten auch jenseits der Gerichte für eine demokratische Debatte ein und verlangen von SPD und CDU ein Moratorium mit anschließender, breit angelegter Bürgerbeteiligung. Damit wird klar gemacht, dass der rechtswidrige Abriss des SEZ nicht nur ein technischer Rechtsfehler ist, sondern ein politischer Konflikt um Transparenz, Beteiligung und die Rolle gemeinwohlorientierter Infrastruktur in einer wachsenden Stadt. Die aktuellen Aktionen knüpfen an bereits frühere Versuche an, den Denkmalstatus des SEZ durch Verbandsklagen zu sichern.

Konsequenzen und nächste Schritte für Berlin

Mit der Untersagung des Abrisses steht fest: Der Abriss des SEZ ist rechtswidrig – doch wie es weitergeht, ist politisch offen. Der Baustopp verschafft Zeit, um die denkmalrechtliche Einstufung zu prüfen, Konzepte für eine behutsame Weiterentwicklung des Areals zu diskutieren und die Anforderungen des Artenschutzes dauerhaft zu berücksichtigen. Zugleich ist zu erwarten, dass die Eigentümerseite und Teile der Politik versuchen werden, neue Wege zu finden, um die Abriss- oder Umnutzungspläne doch noch durchzusetzen.

Für Berlin bietet der Fall die Chance, Grundsatzfragen zur Rolle landeseigener Wohnungsunternehmen, zum Verhältnis von Wohnungsbau und Naturschutz, zur Wertschätzung von DDR-Architektur und zur demokratischen Steuerung großer Stadtumbauprojekte neu zu stellen. Wenn der rechtswidrige Abriss des SEZ zum Wendepunkt wird, könnte daraus ein Modell für andere umstrittene Großprojekte entstehen – mit klaren Regeln, echter Beteiligung und einer verbindlichen Abwägung ökologischer und sozialer Interessen

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