Artikel des BBNS in DER RABE RALF Juni/Juli 2022 Seite 6
Auf zweifelhafter rechtlicher Grundlage darf im Osten Berlins ohne große Auflagen gebaut werden
Alles Handeln der Verwaltung muss an Recht und Gesetz gebunden sein. Auch in Berlin. Doch seit November 2020 vermeiden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Bezirksämter Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick eine Überprüfung ihrer Annahme, die vielen Nachverdichtungen der zu DDR-Zeiten planvoll errichteten Wohnsiedlungen seien nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs zulässig, weil ganz Ost-Berlin planungsrechtlich als „unbeplanter Innenbereich“ der Stadt behandelt werden dürfe. Dagegen hat sich das Berliner Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung ausgesprochen und fragte im Januar in einem offenen Brief: „Haben Bürger im Osten Berlins weniger Rechte?“
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