Zweites Gespräch zur Rechtslage der baulichen Hinterlassenschaften der DDR und weitere Vernetzung der Initiativen am Donnerstag, 09.09.21 ab 16 Uhr im Haus der Statistik am Alexanderplatz
Damit nicht am Ende das – wie auch immer regierte – Land Berlin behauptet, ein B-Plan zur Verhinderung von planloser Nachverdichtung nach § 34 Bau GB wäre unzulässig, und die Zulässigkeit von B-Plänen für den Klimaschutz bestreitet, kommt es auf die über Pankow hinaus für alle einstigen Stadtbezirke Ost-Berlins – bisher von den Verwaltungen falsch dargestellte – Rechtslage an. Und dazu gibt es eine erste öffentliche Veranstaltung im Begleitprogramm zur Ausstellung ZWEI DEUTSCHE ARCHITEKTUREN im Haus der Statistik am Alex. Herzlich Willkommen allerseits!
Der Vorschlag, zwei Beispiele des DDR-Städtebaus in das Weltkulturerbe einzutragen, stellt eine erstaunliche baukulturelle Kehrtwende der Berliner Senatspolitik dar. Aber kann sie dabei die Tatsache ignorieren, dass keine der baulichen Hinterlassenschaften der DDR planungsrechtlich überhaupt gesichert ist? Kein Planungsrecht, das ist ein schwacher Schutz für den durch Richtlinien und Kennziffern sozialräumlich definierten Bestand. Wo einst blindwütiger Abriss, Überformung und Verunstaltung dominierten, toben sich jetzt im Zuge von Nachverdichtung völlig planlos aberwitzige und antimoderne Verwertungsinteressen aus.
Donnerstag, 9.September: PARTZIPATION. In Erinnerung an Bernd Holtfreder und die Bürgerinitiativen für behutsame Stadterneuerung diskutieren Simone Hain, die Bürgerinitiative Offene Mitte und Annett Gröschner über den „Kollektivplan“ von 1946, seine Bedeutung und mögliche Weiterentwicklung für das zukünftige Berlin. Lesung, Informationsveranstaltung und Kontaktbörse der „Berliner Bürgerinitiativen für Nachhaltige Stadtentwicklung“ und Podiumsgespräch.
Begleitprogramm „Zwei deutsche Architekturen“