Immobilien Skandal Graues Kloster Berlin: Hintergründe, Kritik und aktuelle Entwicklungen

30. Juni 2025 15:15

Immobilien Skandal Graues Kloster Berlin - Symbolbild

Immobilien Skandal Graues Kloster Berlin: Eine Analyse

Der Immobilien Skandal Graues Kloster Berlin beschäftigt Politik, Medien und Öffentlichkeit seit Jahren. Am Anfang steht die Frage: Wem gehören die wertvollen Grundstücke in der Klosterstraße, mitten in Berlin-Mitte? Und warum will der Berliner Senat einen umstrittenen Vergleich mit der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster schließen? In diesem Beitrag erhalten Sie eine fundierte Analyse der Hintergründe, der rechtlichen Streitpunkte und der aktuellen Entwicklungen – mit exklusivem Einblick in die Petition von Prof. Dr. Philipp Oswalt (PDF)

Was steckt hinter dem Immobilien Skandal Graues Kloster Berlin?

Im Zentrum des Skandals steht die Restitutionsforderung der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster. Bereits 1990 beantragte die Stiftung die Rückübertragung (Naturalrestitution) der Grundstücke Klosterstraße 73, 73a und 74. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) lehnte dies 1999 ab. Die Stiftung klagte, doch das Verfahren wurde 2002 auf Antrag beider Parteien „eingefroren“ – ohne gerichtliche Entscheidung. Erst 2017 räumte die Stiftung ein, dass ihre Klage haltlos sei, da es sich bei der Übertragung des Eigentums an Berlin nicht um eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes handelte.

Die Rolle der Stiftung

Die Stiftung, gegründet 1954 in West-Berlin, behauptet heute, rechtsidentisch mit dem historischen städtischen Gymnasium zum Grauen Kloster zu sein. Diese Rechtsidentität ist jedoch höchst umstritten. Die Schule bestand nach 1945 in Ost-Berlin weiter, während die Stiftung im Westen als Immobilienholding agierte, ohne selbst eine Schule zu betreiben oder dies zu planen. Kritiker werfen der Stiftung vor, sie verfolge vor allem wirtschaftliche Interessen und sei intransparent hinsichtlich der Verwendung ihres Vermögens.

Juristische und politische Hintergründe

Grundbuchkorrektur und Klagewelle

2019 erhob die Stiftung erneut Klage – diesmal auf Grundbuchkorrektur gemäß § 894 BGB. Sie fordert die Rückübertragung der Grundstücke. Das Landgericht Berlin setzte das Verfahren zunächst aus, das Kammergericht ordnete aber die Fortsetzung an. Die Verhandlungen ziehen sich seitdem hin, aktuell steht ein außergerichtlicher Vergleich im Raum.

Umstrittenes Entgegenkommen des Senats

Der Berliner Senat zeigte sich von Beginn an ungewöhnlich kompromissbereit. Schon 2002 wurde einer Aussetzung des Verfahrens zugestimmt, obwohl die Ansprüche der Stiftung als substanzlos galten. Auch bei späteren Treffen wurde eine gütliche Einigung angestrebt – teils sogar unter Änderung korrekter Verwaltungsbescheide. Die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt befürworten inzwischen einen Vergleich, um „Rechtssicherheit“ zu schaffen. Kritiker wie Prof. Oswalt sehen darin jedoch eine Gefährdung öffentlichen Eigentums und fordern eine gerichtliche Klärung.

Varianten des geplanten Vergleichs

Im Mai 2024 wurden zwei Varianten für einen Vergleich vorgelegt:

  • Variante 1: Die Stiftung erhält das Schulgrundstück und räumt Berlin ein Erbbaurecht für 99 Jahre ein. Zusätzlich erhält sie weitere Grundstücke und eine finanzielle Kompensation.
  • Variante 2: Berlin erhält die nördlichen Grundstücke, die Stiftung die südlichen sowie 11 Millionen Euro Ausgleichszahlung.

Beide Varianten würden Flächen, die für einen dringend benötigten Schulneubau vorgesehen sind, der Stiftung entziehen. Dies könnte die Umsetzung des Bebauungsplans erheblich erschweren[1].

Kritik an der politischen und personellen Verflechtung

Die Debatte um den Immobilien Skandal Graues Kloster Berlin ist auch von politischen und persönlichen Netzwerken geprägt. Führende Vertreter der Stiftung sind in Berliner Politik und Verwaltung aktiv, darunter Mitglieder von SPD und CDU. Auch die Senatsbaudirektorin hat persönliche Verbindungen zur Schule. Kritiker sehen hierin eine problematische Nähe zwischen Stiftung und Politik, die eine unabhängige Prüfung der Ansprüche erschwert.

Forderungen und Ausblick

Prof. Oswalt und zahlreiche Unterstützer fordern:

  • Sofortiger Abbruch der Vergleichsverhandlungen
  • Wiederaufnahme der Gerichtsverfahren
  • Unabhängige, fachanwaltliche Prüfung der Ansprüche
  • Prüfung der Eigentumsverhältnisse auch an weiteren Grundstücken (z.B. Rubensstraße 65/Begastraße)

Die Beweislast für die Grundbuchberichtigung liegt bei der Stiftung. Nach Einschätzung von Experten wäre ein außergerichtlicher Vergleich in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Verwaltungen unüblich und riskant.

Fazit:

Der Immobilien Skandal Graues Kloster Berlin zeigt exemplarisch, wie komplex und politisch aufgeladen Restitutionsverfahren in Berlin sein können. Die Entscheidung, ob ein Vergleich geschlossen wird oder eine gerichtliche Klärung erfolgt, hat weitreichende Konsequenzen für die Stadtentwicklung und das öffentliche Eigentum.

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