Sehr geehrter Herr Münnich,
sehr geehrter Herr Voge,
sehr geehrte Damen und Herren,
Auf Hilferuf der „Bürger:innenInitiative 10243 Baum&Artenschutz“ sind wir aktuell mit dem Bauprojekt „Drei-Religionen-Kita-Haus“ befasst.
Hier sollen u.A. 22 alte, nach BaumSchVO geschützte Bäume zuzüglich nach BaumSchVO nicht geschützte Bäume sowie zahlreiche Gehölze und Efeubewüchse mit artenschutzrechtlich relevanten Funktionen dauerhaft entnommen werden.
https://dreireligionenkitahaus.de/bau-konzept/
Die Baugenehmigung ist erteilt, es laufen aber noch einige notwendige Genehmigungsverfahren. Auf Anfrage der BI wurde nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Akteneinsicht in die „Artenschutzfachliche Betreuung“ gewährt. Zugegen bei der Akteneinsicht war ebenfalls Herr Dirk Schäuble vom BUND.
Die „Artenschutzrechtliche Betreuung“ wurde mit Datum vom 28.11.2022 von Dipl.-Biol. Rainer Allenbacher erstellt. Sie enthält weder eine Brutvogelerfassung noch eine Revierkartierung! Die Untersuchung von Fledermäusen ist ebenfalls unzureichend.
Oben genannte „Artenschutzfachliche Betreuung“ weist erhebliche Defizite auf und entspricht nicht den Methodenstandards. Eine ausführliche Stellungnahme haben wir angehängt.
Mit nur einer Potenzialeinschätzung an insg. nur 205 min. im Okt./Nov. 2022, kann die UNB keine Bewertung des Auslösens artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote vornehmen.
Wir bitten die Naturschutzbehörde (UNB) Kreuzberg deshalb dringend, von ihrem Recht nach § 3 (2) BNatSchG Gebrauch zu machen und gegenüber dem Vorhabenträger die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sicherzustellen. Bitte kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nach und fordern Sie die Vorlage eines detaillierten Ausgleichs- und Ersatzkonzeptes ein, zu erstellen in der Vegetationsperiode 2024, notfalls per Bau- bzw. Fällstopp.
Es dürfen im Gebiet des Vorhabens ohne bereits zum Zeitpunkt der Fällungen umgesetzter, wirksamer CEF-Maßnahmen keine Bäume und Sträucher beseitigt werden! Die von einer artenschutzrechtlichen Ausnahme betroffenen Bäume, Gehölze und sonstige Vegetation dürfen erst nach Umsetzung und behördlicher Abnahme der Ausgleichsmaßnahmen beeinträchtigt oder/und beseitigt werden.
Wir freuen uns über eine zeitnahe Information.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hiksch
NaturFreunde Berlin
gez. Angela Laich
AG Artenschutz bei Bauvorhanden der NaturFreunde Berlin
Stellungnahme zur artenschutzrechtlichen Betreuung zur Baufelderstellung in der Marchlewskistraße 40 (PDF)
Brief an Umwelt- und Naturschutzamt Drei-Religionen-Kita-Haus 30.10.2023 (PDF)