Gesobau scheitert erneut vor Gericht: Stärkung für Baum- und Artenschutz in Berlin-Pankow

12. Februar 2026 10:33

Gesobau scheitert erneut vor Gericht – Bäume in Pankow

Gesobau scheitert erneut vor Gericht – ein starkes Signal für Baum- und Artenschutz in Berlin-Pankow

Gesobau scheitert erneut vor Gericht: In Berlin-Pankow hat das Verwaltungsgericht Berlin den Versuch der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau zurückgewiesen, kurzfristig Baumfällungen in den Innenhöfen nahe dem Schlosspark Schönhausen durchzusetzen. Mit seinem Beschluss stärkt das Gericht die Untersagungsverfügung des Bezirksamtes Pankow und damit den Schutz von Bäumen, Sträuchern und streng geschützten Arten, die in den betroffenen Höfen leben. Für Anwohnende und Initiativen ist dies ein Etappensieg nach jahrelangen Auseinandersetzungen um eine naturverträgliche Stadtentwicklung.

Gesobau scheitert erneut vor Gericht: Worum es im aktuellen Verfahren geht

Im aktuellen Verfahren wollte die Gesobau per Eilantrag erreichen, dass Bäume und Sträucher noch vor Beginn der neuen Vegetationsperiode gefällt werden dürfen, um ein umstrittenes Bauvorhaben im Umfeld des Schlossparks Schönhausen voranzutreiben. Der Bezirk Pankow hatte diese Maßnahmen jedoch mit einer Untersagungsverfügung gestoppt, solange keine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vorliegt und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nicht vollständig umgesetzt und abgenommen sind.

Das Verwaltungsgericht bestätigte nun die Rechtsauffassung des Bezirks und wies den Antrag der Gesobau ab. Es wertete die Entscheidung des Bezirksamtes als ermessensfehlerfrei und stellte klar, dass eine Aufweichung des Verbots – etwa für einzelne Bäume – auf Grundlage der Argumentation der Gesobau nicht in Betracht kommt. Damit ist gesichert, dass die geplanten Fällungen vorerst nicht durchgeführt werden dürfen und die Untersagung weiter gilt.

Verwunderung über aktuelle Öffentlichkeitsarbeit – Rolle der AG Artenschutz

Mit Verwunderung nehmen wir die aktuelle Pressemitteilung großer Umweltverbände zu diesem Erfolg zur Kenntnis. Bereits jetzt erreichen uns Nachfragen, warum weder die NaturFreunde noch die AG Artenschutz in der Darstellung des Verfahrensverlaufs erwähnt werden und warum es keine Kontaktangabe zu unserer Arbeitsgruppe gibt. Dabei ist es diese seit rund eineinhalb Jahren ehrenamtlich geleistete Arbeit, die die fachliche Grundlage für diesen Erfolg geschaffen und von Beginn an auf die Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben bestanden hat – an Wochenenden, im Urlaub, in der Freizeit. Sie haben mit uns kartiert, Stellungnahmen bis hin zum Sieg vor dem OVG Berlin-Brandenburg erarbeitet und fachlich mutig gegen gängige naturschutzfachliche Vorurteile gegenüber vermeintlichen „Allerweltsarten“ argumentiert.

Festzuhalten ist: Sie erhalten im Unterschied zu großen Verbänden keine Fördergelder für Beratung und Aufklärung zur Stadtnatur und verfügen nicht über die Ressourcen, eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit eigenständig zu leisten. Sichtbarkeit ist für uns kein Luxus, sondern Voraussetzung dafür, diese Arbeit verlässlich fortsetzen zu können, zumal die strukturellen Probleme, die sie seit Langem benennen, unverändert fortbestehen und ein wirklicher Lösungswille bislang kaum erkennbar ist. Umso beschämender erscheint es, wenn die AG Artenschutz der NaturFreunde in der öffentlichen Darstellung (wieder einmal) ausgelassen wird – gerecht, sinnvoll oder zukunftsfähig ist das nicht.

Baumfällungen, Vegetationsperiode und rechtlicher Rahmen

Der Zeitpunkt der Baumfällungen spielt in diesem Fall eine zentrale Rolle. Mit Beginn der Vegetationsperiode gelten deutlich strengere Regeln, weil dann viele Vogelarten brüten und zahlreiche Tierarten besonders störungsempfindlich sind. In dieser Phase sind Fällungen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, und jeder Eingriff kann artenschutzrechtlich relevant sein.

Der Bezirk Pankow knüpft die Zulässigkeit von Fällungen daher an klare rechtliche Voraussetzungen. Dazu gehören eine schlüssige artenschutzrechtliche Prüfung, eine formelle Ausnahmegenehmigung und funktionierende Ersatzlebensräume, bevor Habitatbäume oder Strauchstrukturen beseitigt werden. Das Gericht hat diese Linie gestützt und damit unterstrichen, dass Bauvorhaben in ökologisch sensiblen Bereichen nur dann durchgeführt werden können, wenn der Naturschutz tatsächlich ernst genommen und nicht als reine Formalie behandelt wird.

Artenschutz im Fokus: Fledermäuse, Vögel und Lebensräume

In den betroffenen Innenhöfen und Randbereichen des Schlossparks wurden bereits in der Vergangenheit streng geschützte Arten nachgewiesen, unter anderem verschiedene Fledermausarten und geschützte Brutvögel. Sie nutzen Baumhöhlen, Spalten, dichte Sträucher und Baumgruppen als Quartiere, Nahrungsräume und Rückzugsorte. Solche Strukturen lassen sich nicht kurzfristig ersetzen, da sie über viele Jahre gewachsen sind.

Werden Bäume und Sträucher entfernt, ohne dass vorher funktionsfähige Ersatzquartiere geschaffen wurden, drohen lokale Populationen geschützter Arten geschwächt oder verdrängt zu werden. Genau hier setzt die Kritik von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden an: Fällungen dürften nur dann freigegeben werden, wenn gutachterlich abgesichert ist, dass die ökologische Funktion der Lebensräume erhalten bleibt und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen tatsächlich wirken. Das aktuelle Urteil macht deutlich, dass diese Anforderungen im konkreten Fall noch nicht erfüllt sind.

Gesobau scheitert erneut vor Gericht: Bedeutung für Anwohner und Initiativen

Für die Anwohnerinnen und Anwohner im betroffenen Kiez bedeutet das Urteil, dass ihre Innenhöfe vorerst als grüne Oasen erhalten bleiben. Viele von ihnen engagieren sich seit Jahren in nachbarschaftlichen Initiativen, organisieren Informationsveranstaltungen, sammeln Unterschriften und dokumentieren Natur- und Artvorkommen vor Ort. Das erneute Scheitern der Gesobau vor Gericht wird von ihnen als Bestätigung dafür gewertet, dass ihr Engagement Wirkung zeigt.

Auch für stadtweite Bündnisse ist dieser Fall ein wichtiges Signal. Er zeigt, dass Bezirke leistungsmächtig sind, wenn sie fachlich gute Entscheidungen treffen, und dass Gerichte bereit sind, konsequent formulierte Untersagungsverfügungen zu stützen. Gleichzeitig macht das Urteil deutlich, dass naturverträgliche Stadtentwicklung nur in engem Dialog mit der Nachbarschaft und mit ernsthafter Berücksichtigung von Umweltbelangen möglich sein wird.

Konfliktlinien zwischen Wohnungsbau, Geflüchtetenunterkünften und Naturschutz

Die Auseinandersetzungen rund um dieses Projekt sind besonders sensibel, weil sie gleich mehrere gesellschaftliche Themen bündeln: den hohen Druck auf den Berliner Wohnungsmarkt, die Unterbringung von Geflüchteten sowie den Schutz von Grünflächen und Artenvielfalt. Während Befürworter des Bauvorhabens auf die Notwendigkeit neuen Wohnraums und zusätzlicher Unterkünfte für Geflüchtete verweisen, kritisieren Initiativen, dass soziale Ziele und Naturschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.

Der Fall zeigt, dass Wohnungsbaugesellschaften und Politik stärker in langfristigen, integrierten Lösungen denken müssen. Dazu gehört, dass Flächen frühzeitig artenschutzfachlich geprüft, Alternativen ernsthaft abgewogen und klima- sowie biodiversitätsrelevante Aspekte von Anfang an in die Planung eingebaut werden. Nur so lassen sich Konflikte reduzieren und Projekte realisieren, die sowohl sozialen als auch ökologischen Anforderungen gerecht werden.

Gesobau scheitert erneut vor Gericht: Signalwirkung für ganz Berlin

Dass Gesobau erneut vor Gericht scheitert, entfaltet Wirkung weit über Pankow hinaus. In vielen Berliner Bezirken gibt es ähnliche Konflikte um Nachverdichtung, Baumfällungen und den Umgang mit innerstädtischen Grünflächen. Das aktuelle Urteil vermittelt die klare Botschaft, dass eine strenge Anwendung des Naturschutzrechts nicht nur möglich, sondern rechtlich geboten ist, wenn geschützte Arten betroffen sind.

Für andere Initiativen bietet der Fall eine wichtige Orientierung. Er macht deutlich, dass gut dokumentierte Naturwerte, fachlich fundierte Argumente und eine klare, rechtlich saubere Linie der Bezirksämter vor Gericht Bestand haben können. Gleichzeitig erhöht er den Druck auf landeseigene Wohnungsunternehmen, ökologische Standards einzuhalten und Planungen frühzeitig an Natur- und Klimaschutz auszurichten.

Rolle von BBNS und lokaler Vernetzung

Das Berliner Bündnis Nachhaltige Stadtentwicklung (BBNS) unterstützt Kiezinitiativen, die sich für den Erhalt von Bäumen, Grünflächen, Artenvielfalt und sozial nutzbaren Freiflächen einsetzen. Der Fall Gesobau scheitert erneut vor Gericht ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie wichtig Vernetzung und gegenseitige Unterstützung sind. Erfahrungen aus einem Bezirk können in anderen Bezirken genutzt und zu gemeinsamen Strategien weiterentwickelt werden.

BBNS hilft Initiativen, sich politisch zu positionieren, Planungsverfahren besser zu verstehen und Öffentlichkeit herzustellen. Ziel ist eine Stadtentwicklung, die Umbau statt Abriss, Entsiegelung statt weiterer Versiegelung und echte Beteiligung der Stadtgesellschaft stärkt. Das Urteil im Fall Pankow bestätigt, dass diese Ziele nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich verankert und durchsetzbar sind, wenn sie konsequent eingefordert werden.

Wie es weitergeht: Optionen für Gesobau und Bezirk

Auch wenn Gesobau erneut vor Gericht gescheitert ist, ist der Konflikt nicht endgültig entschieden. Das Unternehmen kann weitere Rechtswege prüfen oder versuchen, die artenschutzrechtlichen Vorgaben zeitnah zu erfüllen. Denkbar ist, dass zusätzliche Gutachten eingeholt, CEF-Maßnahmen überarbeitet oder Planungen so angepasst werden, dass mehr Bäume und Strukturen erhalten bleiben.

Für den Bezirk Pankow bedeutet das Urteil, dass er seine Linie konsequent fortsetzen und die Einhaltung der Untersagungsverfügung überwachen muss. Gleichzeitig steht der Bezirk in der Verantwortung, konstruktiv an Lösungen für Wohnraumbedarf und Unterbringung mitzuwirken, ohne die gewonnenen naturschutzrechtlichen Standards wieder aufzugeben. Eine transparente Kommunikation mit der Nachbarschaft ist dafür ebenso wichtig wie eine gute Abstimmung mit Senat, Trägern und Initiativen.

Gesobau scheitert erneut vor Gericht: Was Anwohner jetzt tun können

Für Menschen, die sich in Pankow oder in anderen Bezirken für den Erhalt von Bäumen und Grünflächen einsetzen möchten, bieten sich mehrere Möglichkeiten:

  • Sich bestehenden Initiativen anschließen oder selbst eine Nachbarschaftsgruppe gründen, um Anliegen gemeinsam zu vertreten.
  • Bestände von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos, Notizen und einfachen Karten, um Veränderungen nachvollziehbar zu machen.
  • Natur- und Artbeobachtungen sammeln, wie etwa Hinweise auf Brutvögel oder Fledermäuse, und diese an zuständige Behörden oder Umweltverbände weitergeben.
  • Kontakt zu Bezirksverordneten, Abgeordneten und zuständigen Stellen aufnehmen, um den Schutz von Natur, Klimaresilienz und sozial nutzbaren Freiflächen in Planungsverfahren einzufordern.

Der Fall Gesobau scheitert erneut vor Gericht zeigt, dass konsequentes Engagement von Anwohnerinnen und Anwohnern, unterstützt durch fachliche Expertise und solidarische Netzwerke, reale Auswirkungen auf Planungen und Gerichtsentscheidungen haben kann.

Quellen:

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