Kolonie10 gerettet: NaturFreunde Berlin siegen für Artenschutz

23. Februar 2025 15:02

Kolonie10 gerettet: NaturFreunde Berlin siegen für Artenschutz

Naturschutz triumphiert: Verwaltungsgericht rettet Kolonie10 vor Abriss dank Einsatz der NaturFreunde Berlin für Artenschutz

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem bahnbrechenden Urteil den geplanten Abriss des Kulturhofs Kolonie10 im Berliner Stadtteil Wedding vorerst gestoppt. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Sieg für den Naturschutz in der Hauptstadt und unterstreicht die unerlässliche Rolle des Artenschutzes bei städtischen Bauprojekten. Der Erfolg ist maßgeblich dem unermüdlichen Einsatz der NaturFreunde Berlin zu verdanken, die sich vehement für den Erhalt dieses einzigartigen urbanen Biotops eingesetzt haben.

NaturFreunde Berlin: Vorkämpfer für den Artenschutz

Die NaturFreunde Landesverband Berlin e.V. haben sich als wahre Helden des Artenschutzes erwiesen. Am 29. Januar 2025 reichten sie einen sorgfältig ausgearbeiteten Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein. Ihr Ziel war es, die drohenden Abriss- und Rückbaumaßnahmen sowie die Zerstörung wertvoller Vegetation auf dem Grundstück Koloniestraße 10 zu verhindern. Mit fundierten artenschutzrechtlichen Gutachten und Dokumentationen gelang es ihnen, die Richter von der Dringlichkeit des Anliegens zu überzeugen.

Gerichtsentscheidung: Ein Meilenstein für urbane Biotope

Das Verwaltungsgericht Berlin fällte am 21. Februar 2025 eine Entscheidung von großer Tragweite. Es gab dem Antrag der NaturFreunde weitgehend statt und verpflichtete den Antragsgegner, der Beigeladenen bis zum 28. Februar 2025 (Anfang Nistschutzzeit) jegliche Abriss- oder Rückbaumaßnahmen auf dem Grundstück zu untersagen. Diese Anordnung umfasst nicht nur den Abbruch der Asphaltdecke im Hofraum, sondern auch die Entfernung von Nistkästen sowie die Beseitigung des ökologisch wertvollen Efeubewuchses und der Ligusterhecken.

Scharfe Kritik am mangelhaften Artenschutzgutachten

Ein besonders bemerkenswerter Aspekt des Gerichtsbeschlusses, der der Redaktion vorliegt, ist die Kritik am Artenschutzgutachten des NABU-Vorsitzenden Rainer Altenkamp. Die Richter stellen fest, dass versäumt wurde ein “hinreichend konkretes, verbindliches und anerkannten Fachstandards entsprechendes artenschutzrechtliches Konzept vorzulegen.”

Die gerichtlichen Feststellungen entkräften somit frühere Vorwürfe des NABU Berlin, wonach Kritik am besagten Gutachten lediglich eine “Unterstellung” sei. Die langjährigen Bedenken von Naturschützern und engagierten Anwohnern hinsichtlich der Qualität und Unabhängigkeit des vorgelegten Gutachtens werden bestätigt.

Weitreichende Bedeutung für den Artenschutz in Berlin

Das Urteil zur Kolonie10 ist weit mehr als nur ein Einzelfall. Es stellt einen wichtigen Präzedenzfall für den Schutz urbaner Biotope und gefährdeter Arten wie dem Haussperling in Berlin dar. Die Entscheidung unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit sorgfältiger und umfassender artenschutzrechtlicher Prüfungen vor der Durchführung von Bauvorhaben in der Stadt. Es ist zu erwarten, dass dieses Urteil eine Signalwirkung für zahlreiche andere Projekte in der Hauptstadt entfalten wird.

Ehrenamtliches Engagement als Schlüssel zum Erfolg

Der erneute Erfolg der NaturFreunde Berlin basiert zu einem großen Teil auf dem engagierten Einsatz, naturschutzfachlich zertifizierter, und sich kontinuierlich weiterbildender Ehrenamtlicher. Sie investieren einen erheblichen Teil ihrer Freizeit in aufwendige Kartierungen, das Verfassen qualifizierter Stellungnahmen und die Formulierung juristisch wasserdichter Schriftsätze. Ihr selbstloser Einsatz für den Naturschutz steht in einem bemerkenswerten Kontrast zu den oft gut finanzierten und professionell organisierten Strukturen der Bauträger, großen Verbände und Behörden.

Besonders hervorzuheben ist das Motto “Es ist schwer, ehrenamtlich die Welt zu retten, wenn Andere sie hauptberuflich zerstören.” Dieser Leitspruch verdeutlicht eindrucksvoll die David-gegen-Goliath-Situation, in der sich die Naturschützer, wie die Ehrenamtlichen der NaturFreunde Berlin, oft wiederfinden. Trotz begrenzter Ressourcen und ohne finanzielle Entschädigung setzen sie sich, mit Leidenschaft und Expertise, für die Belange des Artenschutzes ein.

Die Kolonie10: Ein Mikrokosmos urbaner Biodiversität

Der Kulturhof Kolonie10 ist weit mehr als nur ein Garagenhof oder gewöhnliches Grundstück in der Großstadt. Er repräsentiert einen einzigartigen Mikrokosmos urbaner Biodiversität, der eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten beherbergt. Die vorhandenen Strukturen wie Nistkästen, Efeubewuchs und Ligusterhecken bieten zahlreichen Vogelarten, Insekten und Kleinsäugern einen wertvollen Lebensraum.

Besonders der Haussperling, eine Art, die in vielen Städten bereits stark zurückgegangen ist, findet hier noch ideale Bedingungen vor. Er gilt wissenschaftlich als Indikator für Nachhaltigkeit und urbane Schirmart. Das bedeutet, was wir für den Spatz tun, hilft immer auch anderen Arten. Ein dichtes Netzwerk grade auch kleinerer grüner Oasen ist von unschätzbarem Wert für den Erhalt der Artenvielfalt in der Stadt und trägt wesentlich zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebensqualität der Anwohner bei.

Ausblick und Fazit: Ein Wendepunkt für den Berliner Naturschutz

Der Fall Kolonie10 demonstriert eindrucksvoll die unverzichtbare Rolle unabhängiger Naturschutzverbände als kritisches Korrektiv bei umstrittenen Bauprojekten. Das Berliner Bündnis Nachhaltige Stadtentwicklung (BBNS) und die NaturFreunde Berlin haben angekündigt, die Entwicklung rund um die Kolonie10 auch weiterhin zu begleiten und sich für den Erhalt wertvoller Stadtnatur in Berlin einzusetzen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts sendet ein klares Signal an Investoren und Behörden, dass der Schutz der innerstädtischen Biodiversität nicht länger als optionales Beiwerk behandelt werden kann, sondern als integraler Bestandteil jeder Stadtentwicklung berücksichtigt werden muss.

Die Rettung der Kolonie10 ist somit nicht nur ein Sieg für den Naturschutz, sondern auch ein Gewinn für alle Berlinerinnen und Berliner. Sie zeigt, dass es möglich ist, den Erhalt von Stadtnatur mit den Anforderungen einer wachsenden Metropole in Einklang zu bringen. Das Engagement der NaturFreunde Berlin und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geben Hoffnung, dass auch in Zukunft der Artenschutz in Berlin die Beachtung und den Stellenwert erhält, den er verdient.

Quellen:
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